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Dienstleistungsschecks

 

Allgemeines

 

Der Föderalstaat (das Landesamt für Arbeitsbeschaffung LFA/ONEM) hat ein Dienstleistungsschecksystem (DLS) eingeführt, wonach jeder in Belgien eingetragene Bürger Anrecht hat auf eine Hilfe im Haushalt, für die Einkäufe hat oder beim Transport im Falle einer eingeschränkten Mobilität.

 

Funktionsweise dieses Systems

 

Im DLS-System wirken drei Parteien zusammen: Sodexo - der Kunde - Alternative.

Das LFA hat die Verwaltung des Systems der Firma SODEXO übergeben, bei welcher sich jeder Benutzer des DLS eintragen muss, entweder im Internet oder über den klassischen Postweg. Die Alternative kann Ihnen bei dieser Prozedur behilflich sein.

Nach der Eintragung bei Sodexo erfolgt die Zusendung einer persönlichen Nummer, welche Sie zum Bestellen von Dienstleistungsschecks (als strukturierte Nummer im Überweisungsformular) verwenden müssen. Sie überweisen anschließend einen Geldbetrag, der einem Vielfachem des aktuellen Wertes eines Schecks entspricht (Mindestbestellung: 10 Stück).

"Die Kunden" sind Bürger und Bürgerinnen, die im belgischen Nationalregister eingetragen sind. Gibt der Kunde bei seiner Anmeldung eine E-Mail-Adresse an, so sendet Sodexo automatisch die Benutzerreferenz und das Kennwort an diese Anschrift. Dies ermöglicht den direkten Zugriff auf das persönliche Konto.

 

Falls Sie eine selbstständig Beschäftigte sind, die ein Kind geboren und Ihre Berufstätigkeit nach Ihrem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen hat, können Sie eine Mutterschaftshilfe beanspruchen.

 

Der Kunde hat die Wahl zwischen Papier-DLS oder elektronischen DLS. Während die DLS in Papierform einen höheren logistischen Aufwand seitens des Kunden, der Alternative und des Sodexo-Konzerns mit sich führt, ist das elektronische System in jedem Fall vorzuziehen, da es zudem transparenter und einfacher gestaltet ist, sowohl für den Kunden als auch für die Haushaltshilfen.

 

Der Kunde nimmt Kontakt mit dem für die Logistik zuständigen Angestellten der Alternative auf und vereinbart Art, Dauer und Zeitraum der Dienstleistung.

 

Die Alternative ordnet als anerkannter und befugter Betrieb dem Kunden eine Haushaltshilfe zu und beginnt mit der Planung der Dienste in den vereinbarten Zeiträumen. Es ist jedoch empfehlenswert, vor Beginn der Dienstleistungen einen Termin mit der bezeichneten Haushaltshilfe vor Ort wahrzunehmen.

 

Zugelassene Tätigkeiten (Weitere Infos hierzu finden Sie auch hier.)

 

In der Wohnung der Privatperson dürfen die Dienstleistungsschecks nur als Gegenleistung für die Ausführung von Raumpflegearbeiten wie etwa dem Fensterputzen, Waschen, Bügeln und von gelegentlichen, kleineren Näharbeiten sowie der Zubereitung von Mahlzeiten benutzt werden. Außerhalb der Wohnung decken die Dienstleistungsschecks die Lieferung von Einkäufen, den externen Bügeldienst und gelegentliche, kleinere Näharbeiten sowie den Transport von älteren oder gehbehinderten Personen ab.

Die Dienstleistungsschecks können für diese verschiedenen Tätigkeiten für Privatzwecke, keinesfalls jedoch für Berufszwecke genutzt werden.

 

Folgende Tätigkeiten sind nicht erlaubt: Raumpflege einer Arztpraxis, eines Warteraums oder eines vermieteten Zimmers bzw. Studios...

 

 

 


Dieser Webauftritt wurde als Projektarbeit der Schülerinnen und Schüler der Abteilung Sprachen und Mediengestaltung des Robert-Schuman-Institut Eupen erstellt.